Info / Aktuelles
Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten will, benötigt einen Energieausweis und muss bereits im Exposé oder einem Immobilieninserat, spätestens jedoch bei der Hausbesichtigung das Dokument vorlegen sowie nach dem Immobilienverkauf im Original an den Käufer aushändigen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Seit 2014 benötigen Sie bei einem Immobilienverkauf oder eine Neuvermietung einer Immobilie verpflichtend einen Energieausweis.
- Wenn Sie keinen aktuellen Energieausweis vorlegen können, dann droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro.
- Nur bei wenigen Ausnahmen kann auf einen Energieausweis verzichtet werden, beispielsweise bei Gebäuden mit einer Nutzfläche von weniger als 50qm.
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