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10.02.2022

Bremer Bürgerschaft ändert das Wohnraumschutzgesetz

Um lang anhaltenden Leerstand von Immobilien oder deren Nutzung als Freizeitimmobilie zu unterbinden, darf Wohnraum künftig nicht länger als 6 Monate ungenutzt bleiben. Steht eine Wohnung länger als 6 Monate leer, bedarf dieses einer behördlichen Genehmigung. Hierdurch soll verhindert werden, dass sogenannte "Schrottimmobiien" entstehen oder das Wohnungen als Ferienwohnungen zweckentfremdet werden. Allgemein soll mit diesem Beschluß der Knappheit von Wohnraum begegnet werden.



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