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26.06.2022

Steuertipp für Immobilieneigentümer

Als Immobilieneigentümer können Sie Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Absetzbar sind hier allerdings nicht die Materialkosten, sondern nur die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten. Von den genannten Kosten sind 20 Prozent steuerlich absetzbar, höchstens jedoch 1.200,- Euro im Jahr. Achten Sie also darauf, dass diese Kosten in der Rechnung separat aufgeführt sind.



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