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31.08.2022

Sanierungspflicht

Seit 2020 besteht beim Eigentümerwechsel eines alten Gebäudes eine Sanierungspflicht. Diese gilt sowohl für Käufer als auch für Erben.
Sobald ein neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, tritt die sogenannte Nachrüstpflicht in Kraft. Eigentümer:innen haben dann zwei Jahre Zeit, Heizkessel sowie die Dämmung bestimmter Rohre und der obersten Geschossdecke nachzubessern bzw. auszutauschen. Hierzu verpflichtet das Gebäudeenergiegesetz (GEG). In der Regel amortisieren sich diese Kosten jedoch innerhalb weniger Jahre. Wer zur Durchführung der oben genannten Maßnahmen verpflichtet ist, muss diese Sanierungen von einem Sachverständigen für Wärmeschutz abnehmen lassen. Die hierfür ausgehändigte Bescheinigung muss mindestens 10 Jahre aufbewahrt und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden.



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